Eine neue und einzigartige Erfahrung
im Service von Uhrmacherei
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kundendienst Pro‑Watch S.A.
Artikel 1
Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundendienst der Pro-Watch AG (Schweiz) (P‑W
) gelten
für
alle Reparaturen und sonstigen Wartungsarbeiten, die P‑W (der Kundendienst
) an jedem Zeitmesser
durchführt,
der einem Dritten, einer natürlichen oder juristischen Person (dem Kunden
), gehört und der für einen
Kundendienst eingesandt oder anvertraut wurde.
Artikel 2
Online-registrierung einer reparaturdienstanfrage mit der bitte, die uhr für einen kostenvoranschlag und eine dienstleistung abzuholen oder zu hinterlegen
- 2.1. Wenn ein Kunde mit einem Konto auf www.pro-watch.ch dies wünscht, kann er online einen Reparaturserviceauftrag mit einem Abholauftrag für seine Uhr in den Ländern und Regionen registrieren, in denen der Online-Service für Reparaturaufträge und Abholaufträge verfügbar ist. Der Kunde erhält ein Versandset sowie eine Verpackungs- und Versandanleitung, um seine Uhr sicher zu verpacken. Sobald das Versandset fertig ist, muss der Kunde den von P‑W benannten sicheren Lieferdienst kontaktieren, um die Abholung zu organisieren oder zu ändern, vorausgesetzt, der Kunde hat die Geschäftsbedingungen des besagten sicheren Lieferdienstes (einschließlich seiner Datenschutzrichtlinie) akzeptiert. Sobald der sichere Lieferservice die Uhr abgeholt hat, kann der Kunde die Online-Anfrage nach einem Reparatur- und Abholservice für die Uhr nicht mehr stornieren. Die Uhr wird vom sicheren Lieferservice an das am besten geeignete lokale oder ausländische Kundenservicezentrum der Pro-Watch AG geliefert, je nach Standort, den erforderlichen Fähigkeiten und dem Zeitrahmen für die Erbringung der Dienstleistung.
-
2.2.
Sobald die Uhr durch den sicheren Lieferservice oder direkt durch den Kunden bei P- W hinterlegt wurde, erhält
der Kunde einen Kostenvoranschlag, sofern die Art der zu erbringenden Dienstleistung und deren Kosten sofort
bestimmt werden können (der
Kostenvoranschlag
). Falls die Art der gewünschten Dienstleistung und deren Kosten nicht sofort bei der Hinterlegung der Uhr direkt durch den Kunden bestimmt werden können, erhält der Kunde ein Formular für eine Dienstleistungsanfrage, das die Hinterlegung der Uhr bei P‑W zwecks Erbringung einer Dienstleistung belegt (dieDienstleistungsanfrage
). Der Kostenvoranschlag oder die Serviceanfrage (je nachdem, was zutrifft) beschreibt den allgemeinen äußeren Zustand der Uhr, wie er von P‑W beobachtet wird, wenn die Uhr bei P‑W hinterlegt wird. Der Kunde, der einen Kostenvoranschlag erhalten hat, muss gegenüber P‑W bestätigen, dass er den Kostenvoranschlag während seiner Gültigkeitsdauer akzeptiert. P‑W behält sich das Recht vor, den Kostenvoranschlag jederzeit zu ändern, wenn zum Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags für eine bei P‑W während der Garantiezeit hinterlegte Uhr kein Fall eines Garantieausschlusses festgestellt wurde. > -
2.3.
Auf Wunsch des Kunden oder wenn es bei der Hinterlegung der Uhr nicht möglich ist, die Art der zu erbringenden
Dienstleistung und deren Preis sofort zu bestimmen, wird P‑W dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist
einen
Kostenvoranschlag im Anschluss an die Demontage des Gehäuses und die Analyse des Uhrwerks der Uhr zukommen
lassen. Auf Wunsch des Kunden kann P‑W einen Kostenvoranschlag erstellen, in dem alle Bestandteile der
Uhr, die
im Zuge der Dienstleistung ausgetauscht oder repariert werden sollen, detailliert aufgeführt sind (der
detaillierte Kostenvoranschlag
). Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundenservice schließt jeder Verweis auf den BegriffKostenvoranschlag
im Folgenden den detaillierten Kostenvoranschlag sowie jede andere Art von Kostenvoranschlag ein. - 2.4. Der Kostenvoranschlag bleibt 3 (drei) Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig und muss vom Kunden ausdrücklich genehmigt werden. P‑W kann (muss aber nicht) bis zu 3 (drei) Mahnungen während der Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlags versenden.
- 2.5. Wenn P‑W vor Beginn der Dienstleistung feststellt, dass zusätzliche, im ursprünglichen Kostenvoranschlag nicht enthaltene Arbeiten durchgeführt werden müssen, um die Funktion, die Integrität und die Wasserdichtigkeit der Uhr zu erhalten, übermittelt P‑W dem Kunden umgehend einen aktualisierten Kostenvoranschlag. Die Dienstleistung wird erst nach ausdrücklicher Annahme des aktualisierten Kostenvoranschlags durch den Kunden eingeleitet.
- 2.6. P‑W behält sich das Recht vor, die Uhr des Kunden zur Erstellung eines Kostenvoranschlags an ein anderes örtliches oder ausländisches P‑W Autorisiertes Service Center zu schicken.
- 2.7. Jede Uhr wird bei ihrem Eingang bei P‑W digital registriert, um ihren allgemeinen Zustand zu dokumentieren. P- W behält sich das Recht vor, während der Dienstleistung jederzeit weitere Bilder oder Videos von der Uhr zu machen. Auf Wunsch des Kunden wird P‑W dem Kunden die Bilder oder Videos der Uhr oder Ausschnitte davon zur Verfügung stellen. P‑W wird die Bilder und Videos für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum aufbewahren.
Artikel 3
Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist in der Regel kostenlos, vorbehaltlich der Erstellung eines Kostenvoranschlags für eine Uhr, deren Referenz nicht identifizierbar ist, oder für eine Uhr, die restauriert werden muss, oder auch für bestimmte Modelle mit großer Komplikation. In diesen Fällen, in denen der Kostenvoranschlag kostenpflichtig ist, wird bei der Hinterlegung der Uhr bei P‑W eine Anzahlungsrechnung ausgestellt. Diese Anzahlungsrechnung wird nur fällig, wenn der Kostenvoranschlag vom Kunden abgelehnt wird, und ist spätestens dann zu zahlen, wenn die Uhr dem Kunden zurückgegeben wird. Wenn ein Kostenvoranschlag während seiner Gültigkeitsdauer nicht angenommen wird, behält sich P‑W das Recht vor, die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags und die Aufbewahrung der Uhr in Rechnung zu stellen.
Artikel 4
Preis für den Dienst
- 4.1. Der Preis für die in einem Kostenvoranschlag veranschlagten Dienstleistungen versteht sich ohne Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern und beinhaltet nicht die Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart und von P‑W und dem Kunden unterzeichnet wurde. P‑W behält sich das Recht vor, dem Kunden den Online-Antrag auf einen Reparaturservice zusammen mit dem Antrag auf Abholung der Uhr gesondert in Rechnung zu stellen.
- 4.2. Sofern nicht anders schriftlich zwischen P‑W und dem Kunden vereinbart, sind die Kosten für die Dienstleistung spätestens bei der Rückgabe der Uhr an den Kunden zu zahlen. P‑W behält sich das Recht vor, eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere wenn eine Restaurierungsdienstleistung erbracht werden muss oder in dem Fall, dass der Kunde nach Erbringung der Dienstleistung nicht persönlich bei P‑W zur Rückgabe der Uhr erscheint (Artikel 8).
Artikel 5
Ablehnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlags oder bei Ablehnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden wird die Uhr dem Kunden gemäß Artikel 8, soweit möglich, in dem Zustand zurückgegeben, in dem der Kunde sie bei P‑W nach Zahlung der gesamten in Artikel 3 genannten Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags hinterlegt hat.
Artikel 6
Annahme des Angebots durch den Kunden
-
6.1.
Wenn der Kunde den Kostenvoranschlag innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen ab dem Ausstellungsdatum
akzeptiert,
verpflichtet sich P‑W, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, um die Dienstleistung innerhalb des im
Kostenvoranschlag genannten Zeitraums zu erbringen. Eine neue Reparaturfrist wird dem Kunden mitgeteilt, wenn
der Kostenvoranschlag nach Ablauf von 15 (fünfzehn) Werktagen nach seiner Ausstellung angenommen wird.
Diese
neue Reparaturfrist wird die übliche Arbeitsbelastung von P‑W berücksichtigen und kann die ursprünglich im
Kostenvoranschlag genannte Frist überschreiten. Alle dem Kunden mitgeteilten Fristen dienen lediglich der
Information. Ein
Geschäftstag
ist ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in der Schweiz ist, wenn die Banken in der Schweiz geöffnet sind. - 6.2. Sobald der Kunde den Kostenvoranschlag ausdrücklich akzeptiert hat, verpflichtet sich P‑W, die Dienstleistung mit allen angemessenen Anstrengungen durchzuführen. Sobald P‑W mit der Dienstleistung begonnen hat, kann der Kunde seine Annahme des Kostenvoranschlags nicht mehr zurückziehen, außer bei einem Armbandwechselservice.
- 6.3. P‑W behält sich das Recht vor, die Uhr des Kunden zur Durchführung des Service an ein anderes örtliches oder ausländisches P‑W Autorisiertes Servicezentrum zu schicken.
- 6.4. Im Falle von Schwierigkeiten, die nicht auf einen Fehler von P‑W zurückzuführen sind und die während der Dienstleistung auftreten, z.B. aufgrund des Alters oder des Zustands der Uhr oder aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt, das dazu führt, dass die Dienstleistung nicht mehr wie vorgeschlagen oder auf andere Weise erbracht werden kann, behält sich P‑W das Recht vor, den Kostenvoranschlag zu überarbeiten oder zu ändern oder die Dienstleistung zu beenden. Wird der überarbeitete oder geänderte Kostenvoranschlag nicht akzeptiert oder die Dienstleistung abgebrochen, wird die Uhr dem Kunden, soweit möglich, in dem Zustand zurückgegeben, in dem die Uhr bei P‑W hinterlegt wurde. Bei einem kostenpflichtigen Kostenvoranschlag sind die fälligen Beträge spätestens bei der Rückgabe der Uhr an den Kunden zu begleichen.
- 6.5. Wenn P‑W trotz angemessener Bemühungen aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, die Dienstleistung innerhalb des geschätzten Zeitraums zu erbringen, wird die Fertigstellung der Dienstleistung entsprechend der Art und dem Umfang des Ereignisses, das die Verschiebung verursacht hat, verschoben, es sei denn, zwischen P‑W und dem Kunden wurde etwas anderes vereinbart.
- 6.6. In diesem Artikel bedeutet und umfasst ein Ereignis höherer Gewalt unter anderem Unfälle, schwere Wetterereignisse, Naturkatastrophen, Brände, Explosionen, unvorhersehbare Ereignisse, Handlungen oder Unterlassungen irgendeiner Regierungsbehörde, unerwartete Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, allgemeine Rohstoff- oder Energieknappheit, Pandemien, Epidemien, Quarantäne, Abriegelung, Terroranschläge, landesweite Streiks, Aufstände, Kriege oder zivile Unruhen und jedes andere Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle von P‑W liegt und das aufgrund seiner Natur nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhersehbar gewesen wäre, nicht hätte vermieden werden können.
Artikel 7
Remplacement des composants
- 7.1. 7.1. Mit Ausnahme von Armbändern sind die Kosten für Komponenten, die bei einer Serviceleistung ausgetauscht werden, im Preis für die Serviceleistung enthalten, sofern der Austausch dieser Komponenten als üblich und normal für die Serviceleistung angesehen wird. Andernfalls, insbesondere wenn die Uhr einen Stoß oder eine andere Beschädigung erlitten hat, die den Austausch bestimmter Komponenten vor ihrem üblichen Austauschdatum erforderlich macht, werden diese Komponenten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. In jedem Fall werden bei der Fakturierung der Dienstleistung die Kosten der ersetzten Komponenten berücksichtigt, insbesondere wenn diese Komponenten aus wertvollen Materialien bestehen. Mit der Annahme des Kostenvoranschlags akzeptiert der Kunde, dass die ausgetauschten oder ersetzten Komponenten, mit Ausnahme der Armbänder, von P‑W aufbewahrt werden, und verzichtet daher auf sein Recht, die Rückgabe dieser Komponenten zu verlangen. Komponenten zu ersetzen. Besteht der Kunde darauf, die ausgetauschten Komponenten zu behalten, muss ein entsprechender Antrag spätestens bei Annahme des Kostenvoranschlags schriftlich an P‑W gestellt werden, und P‑W behält sich das Recht vor, den Preis für den Service entsprechend zu erhöhen. Abgenutzte Komponenten werden im Rahmen des Service durch neue Komponenten ersetzt, die nach den Standards der Partnermanufakturen hergestellt werden und die neuesten ästhetischen und fertigungstechnischen Entwicklungen aufweisen.
- 7.2. Originalkomponenten, die für einen Restaurationsservice nicht mehr zur Verfügung stehen, werden, wenn möglich, von spezialisierten Uhrmachern in Handarbeit neu hergestellt.
Artikel 8
Rückgabe der Uhr an den Kunden nach Erbringung der Dienstleistung
- 8.1. Nach Erbringung der Dienstleistung oder für den Fall, dass der Kostenvoranschlag nicht akzeptiert oder vom Kunden abgelehnt wird oder die Dienstleistung aus irgendeinem Grund abgebrochen wird, wird der Kunde von P‑W über die Situation und die Tatsache informiert, dass die Uhr in den Räumlichkeiten von P‑W zurückgegeben wird. Bei der Rückgabe der Uhr sind der ursprüngliche Kostenvoranschlag, der Serviceantrag (falls vorhanden) und ein Ausweis vorzulegen. Wenn die Uhr ursprünglich von einem sicheren Lieferservice abgeholt wurde (Online-Anfrage für einen Reparaturservice mit der Bitte um Abholung der Uhr), wird die Uhr dem Kunden nach Zahlung des Preises für den Service ausschließlich an eine Adresse in demselben Land zurückgegeben, in dem die Abholung der Uhr stattgefunden hat.
- 8.2. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann die Uhr auch innerhalb einer angemessenen Frist durch ein sicheres Paket an eine Adresse in der Schweiz zurückgegeben werden, die der Kunde bei der Hinterlegung der Uhr für eine Dienstleistung angegeben hat. Wenn der Kunde seine Uhr aus dem Ausland an P‑W geschickt hat, wird die Uhr dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist per sicherem Paket an eine vom Kunden angegebene Adresse im Absendeland zurückgegeben, sofern die Zollformalitäten für die Einfuhr in die Schweiz ordnungsgemäß erledigt wurden. Jede Änderung der Adresse des Kunden nach der Hinterlegung der Uhr bei P‑W kann nur nach einer formellen Überprüfung der Identität des Kunden akzeptiert werden.
- 8.3. P‑W kann nicht für Schäden, Verlust und/oder Diebstahl der Uhr verantwortlich gemacht werden, die auf eine falsche, vom Kunden mitgeteilte Adresse zurückzuführen sind.
Artikel 9
Verlust oder Beschädigung der hinterlegten Uhr
-
9.1.
Vor dem Empfang durch P‑W:
- Entscheidet sich der Kunde, seine Uhr direkt an P‑W zu schicken, haftet P‑W nicht für Schäden an der Uhr des Kunden während des Transports oder für den Verlust oder Diebstahl der Uhr, bevor diese bei P‑W eingetroffen ist. Dem Kunden wird empfohlen, seine Uhr per gesicherter und/oder eingeschriebener Sendung oder über einen Lieferdienst zu versenden. Auf Anfrage wird P‑W den Wiederbeschaffungswert an ähnlichen Uhren schätzen, wobei diese Schätzung nur als Referenz gilt. Bei anderen Uhren sind nur anerkannte Auktionshäuser befugt, den Wert der Uhr zu schätzen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Verfahren und Bedingungen für den Export/Import einer Uhr, die von einem Kunden direkt an P‑W für eine Dienstleistung geschickt wird. P‑W kann unter keinen Umständen für eine Nichterfüllung durch den Kunden haftbar gemacht werden.
- Wenn die Uhr ursprünglich im Auftrag von P‑W an einer vom Kunden angegebenen Adresse abgeholt wurde (Online-Anfrage eines Reparaturdienstes mit der Bitte um Abholung der Uhr), erklärt sich P‑W bereit, den Kunden in strikter Übereinstimmung mit Artikel 9.2 im Falle von Beschädigung, Verlust oder Diebstahl während des Transport, nachdem die Uhr dem von P‑W benannten sicheren Lieferservice übergeben wurde, vorausgesetzt, der Kunde hat die im Versandset enthaltenen Verpackungs- und Versandanweisungen vollständig befolgt. In allen anderen Fällen gilt der vorstehende Absatz.
-
9.2.
Nach Erhalt durch P‑W: Trotz aller Sorgfalt, die P‑W bei den Uhren walten lässt, die ihr für einen
Service
anvertraut werden, ist es möglich, dass einzelne Komponenten während des Service beschädigt werden. Wenn diese
Komponenten nicht auf Kosten von P‑W ersetzt werden können, erklärt sich der Kunde damit einverstanden,
dass P-
W den Kunden ausschließlich nach den folgenden Regeln entschädigt:
- Aktuelles Sammlermodell: P‑W ersetzt die beschädigte Uhr durch eine neue Uhr desselben Modells oder, bei limitierten Editionen, durch eine ähnliche Uhr von gleichem Wert (entsprechend dem vom Kunden gezahlten Preis der Uhr, höchstens jedoch dem Verkaufspreis der neuen Uhr desselben oder eines ähnlichen Modells an einen Endkunden) oder, falls P‑W dies nach eigenem Ermessen entscheidet, zahlt eine finanzielle Entschädigung, die auf der Grundlage des Marktwerts der Uhr ermittelt wird;
- Modell außerhalb der Sammlung: P‑W zahlt eine finanzielle Entschädigung, die auf der Grundlage des Marktwerts der Uhr festgelegt wird.
- 9.3. Bei Rückgabe an den Kunden: Unbeschadet der Anwendung von Artikel 8.3 erklärt sich P‑W bereit, den Kunden ausschließlich auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 9.2 im Falle von Beschädigung, Verlust oder Diebstahl während des Transports vor der Lieferung der Uhr an den Kunden zu entschädigen.
Artikel 10
Dienstleistungsgarantie
- 10.1. Vorbehaltlich des Artikels 11 gilt für die im Rahmen des Service durchgeführten Arbeiten und die während des Service ausgetauschten Komponenten eine Garantie von 2 (zwei) Jahren ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum.
- 10.2. Unbeschadet der Anwendung von Artikel 9 deckt die in Artikel 10.1 erwähnte Servicegarantie alle Fabrikationsfehler und Mängel ab, insbesondere solche, die auf fehlerhafte Komponenten, auf einen Fehler bei der Rechnungsstellung während des Service oder auf einen Schaden während des Transports zur Rückgabe der Uhr an den Kunden zurückzuführen sind.
- 10.3. Defekte an einer Uhr, die direkt oder indirekt durch die folgenden Ereignisse verursacht wurden, sind nicht durch die Service- oder Produktgarantie abgedeckt: Normale Abnutzung, Anomalien, die durch Stöße, abnormalen Gebrauch, falsche Handhabung, Arbeiten, die nicht von einem autorisierten P‑W Servicezentrum durchgeführt wurden, verursacht wurden, Nichtbeachtung der Empfehlungen zur Erhaltung der Wasserdichtigkeit der Uhr und Schäden, die durch das Eindringen von Feuchtigkeit in eine Uhr, die nicht mehr wasserdicht ist, wie in Artikel 11 beschrieben, verursacht wurden.
- 10.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Uhr zu prüfen und P‑W etwaige sofort erkennbare Mängel innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erhalt der Uhr nach Abschluss der Dienstleistung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung an P‑W innerhalb dieser Frist von 10 (zehn) Werktagen, so gilt die Uhr als vom Kunden in gutem Zustand angenommen und P‑W ist von jeglicher Haftung befreit, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der vernünftigerweise nicht sofort hätte festgestellt werden können. In diesem Fall kann der Kunde nur verlangen, dass P‑W den Mangel gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundenservice behebt.
- 10.5. Die Weigerung des Kunden, die Dienstleistung (insbesondere einen Wartungs-, Reparatur- oder Wasserdichtigkeitsservice) durchführen zu lassen, entbindet P‑W von allen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Uhr, ihrer Funktion, Wasserdichtigkeit und Unversehrtheit.
Artikel 11
Wasserdichtigkeit der Uhr
- 11.1. Die Wasserdichtigkeit der Uhr kann durch einen Unfall oder den Kontakt mit einem aggressiven Material (Säure, Parfüm, flüssiges Metall usw.) beeinträchtigt werden. Nach einem solchen Vorfall ist es grundlegend wichtig, dass die Uhr nicht in Wasser getaucht wird und dass die Wasserdichtigkeit schnell erneut überprüft wird. Wenn der Kunde häufig badet, da Sand, Salz und Chlor abrasive und korrosive Stoffe sind, empfiehlt P‑W, die Uhr regelmäßig mit Süßwasser abzuspülen, bevor sie getrocknet wird. In jedem Fall empfiehlt P‑W, eine Uhr mit Lederarmband nicht unter Wasser zu tauchen, auch wenn sie wasserdicht ist, da das Armband dadurch beschädigt werden könnte. Wenn es sich bei der Uhr des Kunden nicht um ein wasserdichtes Modell handelt, sollte sie nicht in Wasser oder andere Flüssigkeiten eingetaucht oder damit in Berührung gebracht werden. Schäden, die durch das Eindringen von Feuchtigkeit in eine nicht wasserdichte Uhr entstehen, sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
- 11.2. P‑W empfiehlt seinen Kunden, mindestens alle 2 (zwei) Jahre eine Wasserdichtigkeitsprüfung durchführen zu lassen, und jedes Jahr, wenn die Uhr häufig Wasser und feuchten Umgebungen ausgesetzt ist. Diese Prüfung, die nicht zu den Dienstleistungen gehört, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundendienst geregelt werden, ist bei P‑W als kostenlose Dienstleistung für Kunden oder in jedem P‑W Autorisierten Servicezentrum mit entsprechender Ausrüstung erhältlich. Für diesen Service gibt es keine Garantie.
- 11.3. Wenn bei der oben genannten Dichtheitsprüfung ein Problem festgestellt wird, wird von P‑W ein kostenpflichtiger Dichtheitsservice (mit Demontage des Uhrengehäuses und Austausch der Dichtungen, um die Wasserdichtigkeit der Uhr wiederherzustellen) empfohlen. Ein kostenpflichtiger Wasserdichtigkeitsservice ist auch alle 2 (zwei) bis 3 (drei) Jahre erforderlich, je nachdem, wie oft die Uhr getragen wird, oder schnell, wenn ein Zwischenfall auftritt. Im Anschluss an diesen Wasserdichtigkeitsservice und vorbehaltlich der Artikel 11.4 und 11.5 wird die Wasserdichtigkeit der Uhr für 2 (zwei) Jahre garantiert, eine solche Wasserdichtigkeitsgarantie gilt jedoch nicht für den allgemeinen Zustand und andere Funktionen der Uhr.
- 11.4. Im Laufe der Zeit können Uhren unter Problemen leiden, bei denen Feuchtigkeit in das Uhrwerk eindringt oder dieses oxidiert. In einigen Fällen kann die Wasserdichtigkeit auch nach einem Wasserdichtigkeitsservice nicht wiederhergestellt werden, da normaler Verschleiß oder unsachgemäßes Polieren zu kleinen Verzerrungen und zum Verlust der Wasserdichtigkeit führen können.
- 11.5. Bei jeder Öffnung einer Uhr empfiehlt P‑W systematisch einen Dichtungsservice. Wenn der Kunde auf diesen Service verzichtet, wird keine Garantie gegeben.
Artikel 12
Batteriewechsel bei einer Quarzuhr
Bei einem Batteriewechsel in einer Quarzuhr empfiehlt P‑W grundsätzlich einen Dichtigkeitsservice. Wenn der Kunde auf diesen Service verzichtet, wird keine Garantie gegeben. Dennoch wird der Batteriewechsel zu einem Pauschalpreis durchgeführt. Der Batteriewechsel garantiert nicht, dass der allgemeine Zustand und die anderen Funktionen der Uhr erhalten bleiben oder dass keine weiteren Serviceleistungen erforderlich sind.
Artikel 13
Empfehlungen zu Magnetismus
Viele moderne Geräte wie Scanner, Haushaltsgeräte und Mobiltelefone erzeugen ein Magnetfeld. Es kann vorkommen, dass eine Uhr magnetisiert wird, wenn sie sich in der Nähe eines Magnetfeldes befindet, was ihre Funktionalität beeinträchtigen kann. In solchen Fällen empfiehlt P‑W seinem Kunden, den Magnetismus seiner Uhr überprüfen zu lassen. Diese Überprüfung, die nicht zu den Dienstleistungen gehört, die durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundenservice geregelt werden, ist bei P‑W als kostenlose Dienstleistung für seine Kunden oder in jedem P‑W Autorisierten Service Center mit entsprechender Ausrüstung erhältlich. Für diesen Service gibt es keine Garantie.
Artikel 14
Fälschungen
Wenn die Untersuchung der Uhr ergibt, dass ein oder mehrere Teile der Uhr gefälschte Teile sind (Fälschung(en) oder Hybridteil(e)), werden keine Serviceleistungen an der betreffenden Uhr erbracht. P‑W wird die visuellen und technischen Aspekte dokumentieren, die darauf hindeuten, dass es sich bei der Uhr um eine Fälschung handelt. P‑W ist berechtigt, weitere Nachforschungen anzustellen, um Informationen über die Herkunft der Uhr zu sammeln. Wenn der Kunde zustimmt, die gefälschte Uhr an P‑W zu übertragen, wird P‑W dem Kunden eine Bestätigung aushändigen, die bestätigt, dass die Uhr keine echte Uhr ist.
Artikel 15
Gestohlene Uhr
Bei Erhalt einer zuvor als gestohlen gemeldeten Uhr behält sich P‑W das Recht vor, den früheren Besitzer und/oder die zuständigen Behörden, die zur Feststellung des rechtmäßigen Besitzers der betreffenden Uhr legitimiert sind, zu informieren und die Uhr bis zur Identifizierung des Besitzers in seinem Besitz zu behalten, es sei denn, es wird eine gütliche Einigung zwischen dem früheren und dem neuen Besitzer erzielt.
Artikel 16
Persönliche Daten
P‑W sammelt und verwendet die persönlichen Daten seiner Kunden, um ihnen Kundendienstleistungen anzubieten. Die vollständige Datenschutzrichtlinie ist auf Anfrage oder unter www.pro-watch.ch erhältlich.
Artikel 17
Vollständigkeit des Abkommens
- 17.1. Vorbehaltlich des Artikels 17.2 enthalten das Angebot, die Serviceanfrage zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundenservice und der Datenschutzrichtlinie, die unter www.pro-watch.ch abrufbar sind, die gesamte Vereinbarung zwischen P‑W und dem Kunden über die Ausführung der Dienstleistung und ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Verträge, Erklärungen oder Vereinbarungen, die zuvor zwischen P‑W und dem Kunden zu diesem Thema geschlossen wurden. Die Parteien bestätigen, dass sie das Geschäft nicht auf der Grundlage einer Erklärung abschließen, die nicht ausdrücklich schriftlich in den Kostenvoranschlag, die Dienstleistungsanfrage oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundenservice aufgenommen wurde.
-
17.2.
Jede Unstimmigkeit oder Mehrdeutigkeit muss unter Beachtung der folgenden Hierarchie aufgelöst werden:
1. das Angebot, 2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundenservice und 3. die Anfrage nach einer Dienstleistung. Die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie, die unter www.pro-watch.ch abrufbar sind, gelten ausschließlich im Zusammenhang mit den durch ihren Zweck aufgeworfenen Fragen. - 17.3. Die Nutzungsbedingungen und die Cookie-Richtlinie, die auf www.pro-watch.ch verfügbar sind, sind in diesen Kundendienstbedingungen enthalten, wenn der Kunde online auf www.pro-watch.ch .einen Antrag auf einen Dienst stellt.
Artikel 18
Anwendbares Recht
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundenservice und die Beziehung zwischen P‑W und dem Kunden ist das Schweizer Recht (mit Ausnahme seiner Gesetze zur Regelung von Gesetzeskonflikten) anwendbar. Wenn sich die Gesetze der Schweiz von den zwingenden Verbraucherschutzgesetzen im Land des Kunden unterscheiden, gewährt P‑W dem Kunden denselben Schutz.
Artikel 19
Gerichtsstand
Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kundenservice der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte des Kantons Genf, vorbehaltlich einer Berufung an das Bundesgericht.
Dokument erstellt in Meyrin am 19. April 2024. Pro‑Watch S.A., Chemin du Grand‑Puits 42, CH‑1217 Meyrin.